REDAKTIONSSTATUT myGiulia
Gemäß Mediengesetz § 5 (1) können Medienunternehmen und Mediendienste Redaktionsstatuten abschließen, die die publizistische Zusammenarbeit regeln.
Zitat Mediengesetz § 5 Absatz (2): „Ein Redaktionsstatut wird zwischen dem Medieninhaber und einer Redaktionsvertretung vereinbart, die von der Redaktionsversammlung nach dem Grundsatz der Verhältniswahl zu wählen ist. Die Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung der Redaktionsversammlung, die diese mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Angehörigen erteilt. Der Redaktionsversammlung gehören alle fest angestellten Medienmitarbeiter an.“
1. MyGiulia.de ist ein unabhängiges, deutschsprachiges Onlinemedium (Text, Fotografie und Video). Die Blattlinie wird von den Herausgeberinnen in Zusammenarbeit mit der Chefredaktion ausgearbeitet. Eigentümerin und Gründerin des Mediums ist Frau Mag.a Christina Kaiser (Firmensitz: Formanekgasse 40/3, 1190 Wien).
2. MyGiulia wurde 2020 als Unternehmen gestartet, um Frauen in den Medien eine größere Bühne zu geben. MyGiulia setzt auf Entschleunigung, Tiefgründigkeit und Authentizität. Unsere Inhalte sollen eine Auszeit bieten. Mit qualitätsvollem, unabhängigen Journalismus wollen wir für unsere Leserinnen und unsere Community die Unordnung in der Welt ordnen. MyGiulia positioniert sich als Slow Media-Unternehmen und setzt bewusst Kontrapunkte zu Clickbaits, Buzzwords und digitaler Überforderung. Wir wollen Ausgangspunkt für interessante Gesprächsthemen sein, immer am Punkt der Zeit und für unsere Leserinnen relevant sein: unabhängig, intelligent, emotional und positiv.
3. MyGiulia ist eine multimediale Plattform für Optimistinnen. Wir haben eine positive Lebenseinstellung und sind der Auffassung, dass die bestehende Welt die beste aller Möglichkeiten ist. Wir stellen uns der Verantwortung des Gestaltens und verharren nicht in Passivität, Horrorszenarien und Ohnmacht.
4. Die Redaktion agiert unabhängig von Einflüssen durch politische Parteien, Lobbys, Glaubens- oder Religionsgemeinschaften, Institutionen oder Interessengruppen und ist um Äquidistanz bemüht.
5. MyGiulia hört zu, wir gehen achtsam mit uns anvertrauten Inhalten um, wir lassen Debatten zu, wir canceln nicht reflexhaft, wir fördern kritisches Denken und leisten einen Beitrag zur gesunden demokratischen Gesellschaft. Wir begreifen unsere Leserinnen als Botschafterinnen unserer Arbeit, wir verbinden Frauen sowohl im digitalen als auch im analogen Raum. Wir bilden Realitäten ab, hinterfragen starre Denkmuster und scheuen uns nicht davor, unsere Gesellschaft neu zu denken, wenn wir der Ansicht, sind, dass Frauen und Kinder nicht zu ihrer Entfaltung kommen. Wir sehen uns als Beitragende zur demokratischen Meinungsbildung und Meinungsvielfalt. MyGiulia steht für Toleranz und lehnt Extremismus in jeglicher Form ab. Wir stellen uns entschieden gegen jede Form der
Diskriminierung, sei es aufgrund des Geschlechts, der Religion, der ethnischen Zugehörigkeit, der Herkunft oder der sexuellen Orientierung.
6. Der redaktionelle Inhalt von MyGiulia wird von freien und angestellten Mitarbeiterinnen im Rahmen der Blattlinie selbstständig gestaltet. Die Mitarbeiterinnen bekennen sich zu den Grundsätzen der publizistischen Arbeit, in der Form, wie diese vom Österreichischen Presserat erarbeitet wurden. Diese Regeln umfassen die Wahrung der journalistischen Berufsethik und sind hier nachzulesen:
https://www.presserat.at/show_content.php?sid=3
7. Wir sichern die Qualität unseres Mediums, indem wir uns fortbilden, weiter ausbilden und nicht auf dem Standpunkt stehen, bereits alles zu wissen. Wir suchen Exzellenz in den Bereichen creative non-fiction, narrative journalism, storytelling und photo journalism.
8. Die Herausgeberinnen garantieren die Trennung von Marketing, Werbung und PR von journalistischen Inhalten. Werbung / Brand Content wird ausdrücklich gekennzeichnet.
9. Die journalistischen Themen und Beiträge werden in einer wöchentlich abgehaltenen Redaktionskonferenz (Durchführungsort: Wien), an der alle redaktionellen Mitarbeiterinnen teilnehmen dürfen, besprochen und geplant. Wesentliche inhaltliche Eingriffe in einen Textbeitrag dürfen nicht ohne Zustimmung der Verfasserin / Urheberin vorgenommen werden. Eine Kürzung eines Textbeitrags, die den Inhalt nicht verändert, ist zulässig, wenn
es die Formatvorgabe oder die Leserlichkeit erfordern.
10. Änderungen des Redaktionsstatuts können in einem gemeinschaftlichen Prozess zwischen Eigentümerin, Herausgeberinnen und Redaktion jederzeit vorgenommen werden.